Kompetenzen
Strategien zu entwickeln sowie Vertragsentwürfe (z. B. Betriebsvereinbarungen) zu erstellen sind ebenso Teil unserer Spezialisierung wie die Vertretung vor Ämtern, Gerichten, Schlichtungs- und Einigungsstellen und die Begleitung von Umstrukturierungen.
Besondere Erfahrungen haben wir mit dem Arbeits- und Tarifrecht des öffentlichen und kirchlichen Dienstes, dem staatlichen und kirchlichen Beamtenrecht, dem Recht der Dienstordnungsangestellten und im Berufsrecht der Gesundheitsberufe. Auch das spezielle Personalvertretungsrecht in Schleswig-Holstein ist uns bestens bekannt.
Personalräte, Betriebsräte und kirchliche Mitarbeitervertretungen ziehen uns zur Unterstützung hinzu und aufgrund der kombinierten Expertise im Arbeits- und Sozialrecht können wir Mandanten mit besonderen Funktionen, wie Gleichstellungsbeauftragte, und in herausgehobenen Positionen, z. B. Chefärzte, Hochschullehrer, Geschäftsführer, Einrichtungsleitungen, sach- und fachgerecht betreuen.
Im Sozial- und Gesundheitswesen sind wir auch im Leistungsrecht, vor allem im Bereich Betreuungsrecht, der Pflegeversicherung, der Arbeitslosenversicherung, im ALG-II-Bereich, dem Renten- und Unfallversicherungsrecht sowie im Heimrecht mandatiert.