Kompetenzen
Strategien zu entwickeln sowie Vertragsentwürfe (z. B. Betriebsvereinbarungen) zu erstellen sind ebenso Teil unserer Spezialisierung wie die Vertretung vor Ämtern, Gerichten, Schlichtungs- und Einigungsstellen und die Begleitung von Umstrukturierungen.
Besondere Erfahrungen haben wir mit dem Arbeits- und Tarifrecht des öffentlichen und kirchlichen Dienstes, dem staatlichen und kirchlichen Beamtenrecht, dem Recht der Dienstordnungsangestellten und im Berufsrecht der Gesundheitsberufe. Auch das spezielle Personalvertretungsrecht in Schleswig-Holstein ist uns bestens bekannt.
Personalräte, Betriebsräte und kirchliche Mitarbeitervertretungen ziehen uns zur Unterstützung hinzu und aufgrund der kombinierten Expertise im Arbeits- und Sozialrecht können wir Mandanten mit besonderen Funktionen, wie Gleichstellungsbeauftragte, und in herausgehobenen Positionen, z. B. Chefärzte, Hochschullehrer, Geschäftsführer, Einrichtungsleitungen, sach- und fachgerecht betreuen.
Im Sozial- und Gesundheitswesen sind wir auch im Leistungsrecht, vor allem im Bereich Betreuungsrecht, der Pflegeversicherung, der Arbeitslosenversicherung, im ALG-II-Bereich, dem Renten- und Unfallversicherungsrecht sowie im Heimrecht mandatiert.
Rechtsanwälte
Prof. Dr. Thomas Weiß
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt
Renate Kreitz
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Sozialrecht
Rechtsanwältin
Carsten Theden
Fachanwalt für Sozialrecht
Rechtsanwalt
Claudia Völschow
Rechtsanwältin
Arno Rutsch
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt
Prof. Dr. Josef Konrad Rogosch
Rechtsanwalt
bis 2025 in der Kanzlei tätig

