Prof. Dr. Thomas Weiß

Herr Prof. Dr. Weiß berät und vertritt Personalräte, Betriebsräte und Mitarbeitervertretungen sowie Arbeitnehmer und leitende Angestellte in allen Fragen des Arbeitsrechts. Er ist auch mit den besonderen Problemen von Hochschullehrern, Chefärzten, Beamten und Dienstordnungsangestellten vertraut.

Zu seinen Spezialgebieten gehören die arbeitsrechtliche Betreuung von Unternehmenstransaktionen und Umstrukturierungen, vor allem Privatisierungen und Fusionen im öffentlichen Dienst, Ausgliederungen, usw.

Vielfältige Erfahrungen hat er im Bereich des Gesundheitswesens, vor allem im Bereich von Krankenhäusern, stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen. Im Berufsrecht der dort Tätigen ist er Experte aufgrund seiner Lehr- und Forschungstätigkeit. Er war und ist mit rechtlichen Fragen der Qualitätssicherung, des Riskmanagements einschließlich der Maßnahmen zur Umsetzung (z. B. Dokumentation, Dienstplanung, Selbstbestimmung von Pflegebedürftigen) und dem Pflegerecht befasst.

Herr Prof. Dr. Weiß arbeitet auch als Referent und Fachautor. Von 2003 bis 2008 war er Hochschullehrer an der Fachhochschule im Deutschen Roten Kreuz in Göttingen (bis zu deren Schließung) mit dem Lehr- und Forschungsgebiet Arbeits- und Sozialrecht. Seit 2011 hat er einen Lehrauftrag an der Fachhochschule Kiel und hatte von 2013 - 2015 einen weiteren an der Hochschule für angewandte Wissenschaften und Kunst in Hildesheim. Seit 2021 ist er Lehrbeauftragter an der Hochschule in Fulda.

Von 2015 bis 2018 war Herr Prof. Dr. Weiß Vorsitzender der Schiedsstelle in Schleswig-Holstein für die Pflegeversicherung und er war von 2018 bis 2021 Justiziar der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein.

Vortrags- und Seminartätigkeiten

Eine Auswahl dieses Arbeitsbereichs findet sich unter Veranstaltungen.

Publikationen

Veröffentlichungen sind hier zu finden.

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