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Mandate

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Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte, Dienstordnungsangestellte, Führungskräfte und Unternehmensvertreter sind im Individualrecht unsere Mandanten.

Personalräte, Betriebsräte, Mitarbeitervertretungen und Gewerkschaften sind unsere Klienten im kollektiven Recht.

Zu unseren institutionellen Auftraggebern zählen Ministerien, Behörden, Kommunen, gemeinnützige Einrichtungen, Berufsverbände und Aus- und Weiterbildungseinrichtungen.

Auch wenn es rechtlich inzwischen zulässig wäre, verzichten wir auf die Benennung unserer Mandanten als Referenzen. Denn einerseits bewerten wir das Mandatsverhältnis als ein besonders vertrauensvolles, das nicht ohne guten Grund in die Öffentlichkeit gehört, und andererseits ist die direkte Empfehlung von zufriedenen Auftraggebern an potentielle Mandanten für uns immer noch die beste Empfehlung.

Wir vertreten Beschäftigte in allen arbeits- und sozialrechtlichen Belangen und vor allen Instanzen in den einschlägigen Gerichtsbarkeiten. Vor Einleitung von Gerichtsverfahren sind umfassende Beratung und die notwendigen Schritte zur vor- und außergerichtlichen Streitschlichtung selbstverständlich. Denn auch nach einem Rechtsstreit sollte die Zusammenarbeit weiter möglich sein, weshalb nicht selten Vergleiche die langfristig besseren Lösungen sind als die kompromisslose Durchsetzung von Rechten. Gibt es allerdings keine solche Möglichkeit gehört eine energische Vorgehensweise gleichermaßen zu unserer Arbeitsweise.

Gutachten zu schreiben, Strategien zu entwickeln, Vertragsentwürfe (z. B. Betriebsvereinbarungen) zu erstellen, darüber Verhandlungen zu führen, und an Besprechungen mit Arbeitgebern und Dienstherrn teilzunehmen, kennzeichnen ebenso unsere Aufgaben, wie die Vertretung vor Schlichtungs- und Einigungsstellen.

Besondere Erfahrungen haben wir mit dem Arbeits- und Tarifrecht des öffentlichen und kirchlichen Dienstes, dem staatlichen und kirchlichen Beamtenrecht, dem Recht der Dienstordnungsangestellten und im Berufsrecht der Gesundheitsberufe. Aufgrund der Tätigkeit eines Rechtsanwaltes als Hochschullehrer ist uns das spezielle Dienstrecht der Hochschulen ebenso bekannt, wie wir aufgrund der langjährigen Tätigkeit für betriebliche Interessenvertretungen in der Wohnungswirtschaft und bei privaten und öffentlichen Ver- und Entsorgern mit den dortigen Problemen vertraut sind.

Im Sozial- und Gesundheitswesen begleiten wir Umstrukturierungen bei Sozialleistungsträgern (z. B. Krankenkassen), den Leistungserbringern (z. B. Krankenhäuser, stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen) und sind auch im Leistungsrecht, vor allem im Bereich der Pflegeversicherung, mandatiert.

Personalräte, Betriebsräte und kirchliche Mitarbeitervertretungen ziehen uns zur Unterstützung bei Neuorganisationen von Dienststellen und Betrieben, Zusammenschlüssen mit anderen Unternehmen oder Einrichtungen und der Bildung von neuen Institutionen, z. B. der Ämterbildung in Schleswig-Holstein und bei landesübergreifenden Organisationen, hinzu.

Unser Angebot umfasst auch die Unterstützung von Mandanten mit speziellen Bedürfnissen, etwa von Schwerbehinderten, mit besonderen Funktionen, wie Gleichstellungsbeauftragte und in herausgehobener Position, z. B. Chefärzte, Hochschullehrer oder Betriebs-/Einrichtungsleitungen.