Rechtsanwälte
| Drucken | E-Mail
Als Fachanwälte vertreten wir die Interessen unserer Mandanten vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten und beim Bundesarbeitsgericht, den Sozial- und Landessozialgerichten und dem Bundessozialgericht, den Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten und beim Bundesverwaltungsgericht sowie den Kirchengerichten in allen Instanzen.
Die vor- und außergerichtlichen Beratungen und Verhandlungen einschließlich der Überprüfung von Arbeitsverträgen und Zeugnissen sowie die Erstellung von Dienst- und Betriebsvereinbarungen sind ebenso Teil unserer Tätigkeit wie die Mitwirkung in Einigungs-, Schlichtungs- und Schiedsstellen.
Speziell bei größeren Transaktionen, z. B. Privatisierungen, Outsourcingmaßnahmen, Betriebsübergängen, Sanierungen, Personalabbau, Umstrukturierungen und sonstigen Betriebsänderungen unterstützen wir die Interessenvertreter der Belegschaften von der Strategieberatung über rechtliche Gutachten bis hin zu Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen im Betriebsverfassungs-, Personalvertretungs- und kirchlichen Mitarbeitervertretungsrecht.
Im Beamtenrecht beraten und vertreten wir Beschäftigte von Kommunen, Landesministerien und –behörden, Bundesinstitutionen und Dienstordnungsangestellte der Sozialversicherungsträger.