Kanzlei
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Die Kanzlei wurde 1994 von Rechtsanwalt Prof. Dr. Weiß in Kiel gegründet.
Wir sind überregional im Arbeits-, Beamten- und Sozialrecht tätig. Dabei sind wir unabhängig, aber im Sinne unserer Mandanten und Auftraggeber parteiisch.
Durch unsere Spezialisierung und die Zusammenarbeit mit Experten anderer Rechts- und Fachgebiete können wir als kleines Team trotzdem (oder gerade deswegen) eine interdisziplinäre und umfassende Betreuung auch größerer Projekte gewährleisten und gleichzeitig den wichtigen persönlichen Kontakt zu unseren Mandanten sicherstellen.
Das Engagement im Hochschulbereich, bei Bildungsträgern, Berufsverbänden, Gewerkschaften und die Arbeit als Fachautoren sowie Vortragstätigkeiten ergänzen unser Profil.
Wir arbeiten seit vielen Jahren vor allem in Norddeutschland, so dass wir die hiesigen Gepflogenheiten kennen, was nicht nur bei Vertretung vor Gericht sondern auch bei der außergerichtlichen Interessenvertretung von Vorteil ist.